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Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit Schreiben vom 27.02.2018 mit, dass es sich beim Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der sog. virtuellen Währung Bitcoin und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt handelt, die nach dem Urteil des EuGH vom 22. Oktober 2015 unter die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSysRL fallen.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 27.02.2018:
"Bei dem Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt handelt es sich um eine steuerbare sonstige Leistung, die im Rahmen einer richtlinienkonformen Gesetzesauslegung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei ist."

Das BMF hat das Schreiben vom 27.02.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 10/2018
05.03.2018

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