Ehegatte darf Vollkaskoversicherung des Ehepartners ohne Vollmacht kündigen
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 42/2018 vom 28.02.2018 auf sein Urteil vom 28.02.2018 (Aktenzeichen XII ZR 94/17) hin, das besagt, "dass ein Ehegatte die auf seinen Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen kann."
Das Urteil erging zu der Frage, dass nach § 1357 BGB jeder Ehegatte berechtigt ist, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Hierunter fiel im Urteilsfall auch für die Kündigung einer Vollkaskoversicherung.
Da nach der Kündigung ein Schaden entstanden war, wollten die Ehegatten erreichen, dass die von dem einen Ehegatten ohne Vollmacht ausgesprochene Kündigung als ungültig angesehen werde.
Der BGH hat die Pressemitteilung 42/2018 vom 28.02.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
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12.03.2018
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