Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeit
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seinem Newsletter 03/2018 auf sein Urteil vom 17.01.2018 (Aktenzeichen 4 K 1641/15 Erb) hin. Danach sind die Kosten für die Pflege der Grabstätte des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen.
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