Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeit
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seinem Newsletter 03/2018 auf sein Urteil vom 17.01.2018 (Aktenzeichen 4 K 1641/15 Erb) hin. Danach sind die Kosten für die Pflege der Grabstätte des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen.
Das FG hätte die Kosten wohl zum Abzug als Nachlassverbindlichkeit zugelassen, wenn es sich hierbei um eine Schuld des Erblassers gehandelt hätte. Im Hinblick darauf, dass es sich - wie im entschiedenen Fall - um einen mittleren fünfstelligen Betrag handeln kann, kann das Urteil gegebenenfalls Anregungen geben für eine entsprechende Gestaltungsberatung des Erblassers.
Das FG Düsseldorf hat das Urteil 4 K 1641/15 Erb vom 17.01.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Düsseldorf
COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2018
12.03.2018
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