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Mietwagen kann nicht immer nach unverschuldetem Unfall beansprucht werden

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 05.03.2018 auf sein Urteil vom 23.01.2018 (Aktenzeichen  7 U 46/17) hin. Ein Geschädigter war während der Reparatur seines durch einen von ihm unverschuldeten Unfall beschädigten Fahrzeugs  mit einem Mietwagen an 11 Tage nur 239 Kilometer gefahren.

Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Hamm vom 05.03.2018>:
"Der Senat gehe davon aus, dass ein tägliches Fahrbedürfnis von weniger als 20 km am Tag ein Anhaltspunkt für einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstelle, weil der Geschädigte dann nicht darauf angewiesen sei, ständig ein Fahrzeug zur Verfügung zu haben."

Das Gericht sah das im Fall des Geschädigten als gegeben: "Abzüglich der einmalig zurückgelegten Strecke von seinem Wohnhaus zur Kfz-Werkstatt sei er damit nur ca. 16 km pro Tag gefahren."

Das Gericht hat anstelle des Anmieten eines Ersatzfahrzeuges nur ein Nutzungsausfallschädigung zugesprochen. 

Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 05.03.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Oberlandesgericht Hamm

COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2018
12.03.2018

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