Geldwäschegesetz
Die Steuerberaterkammer München weist in ihren Kammermitteilungen 1/2018 vom März 2018 ausführlich auf wichtige Bestimmungen der Geldwäscheprävention durch den Steuerberater hin: "Die Geldwäscheprävention begleitet unseren beruflichen Alltag. Besonders am Geldwäschegesetz zeigt sich, dass die zahlreichen Gesetzesänderungen, die unseren Berufsstand betreffen, keine großen Erleichterungen schaffen. Im Gegenteil - die Umsetzung des Geldwäschegesetzes bedeutet für uns Steuerberater mehr Bürokratieaufwand." Außerdem weist die Steuerberaterkammer in dem Artikel sehr eindringlich darauf hin, dass der Steuerberater in diesem Zusammenhang eine Reihe von Pflichten hat, deren Nichtbefolgung geahndet werden kann.
Die Steuerberaterkammer veranstaltet im März 2018 mehrere Informationsveranstaltungen zu den Themen Datenschutz und Geldwäsche. Mehr
Außerdem bietet die Steuerberaterkammer München auf ihrer Homepage umfangreiche Hilfen und Formulare zur Bearbeitung der Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz an. Link zu diesen Informationen auf der Homepage der Steuerberaterkammer München
COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2018
19.03.2018
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