Bankkundin hat keinen Anspruch auf weibliche Bezeichnung in Formularen
Der Bundesgerichtshof weist in seiner Pressemitteilung 48/2018 vom 13.03.2018 auf sein Urteil vom 13.03.2018 (Aktenzeichen VI ZR 143/17) hin. Danach kann eine Bankkundin nicht verlangen, dass die Bank in ihren Formularen und Vordrucken nicht die männlichen, sondern ausschließlich oder zusätzlich weibliche Personenbezeichnungen verwendet.
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