Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen: Einlösung ist nicht steuerbar
Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 15/2018 vom 14.03.2018 auf sein Urteil vom 06.02.2018 (Aktenzeichen IX R 33/17) hin. Danach ist die physische Aushändigung von in Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen verbrieften Goldes nicht steuerbar.
Das Finanzamt wollte die Wertsteigerung, die in der Zeit vom Erwerb der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen und dem Erwerb des physischen Goldes eingetreten ist, versteuern.
Dem haben des Finanzgericht und der BFH nicht zugestimmt.
Der BFH hat die Pressemitteilung 15/2018 vom 14.03.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke.
COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2018
19.03.2018
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