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Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen: Einlösung ist nicht steuerbar

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 15/2018 vom 14.03.2018 auf sein Urteil vom 06.02.2018 (Aktenzeichen IX R 33/17) hin. Danach ist die physische Aushändigung von in Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen verbrieften Goldes nicht steuerbar.

Das Finanzamt wollte die Wertsteigerung, die in der Zeit vom Erwerb der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen und dem Erwerb des physischen Goldes eingetreten ist, versteuern.

Dem haben des Finanzgericht und der BFH nicht zugestimmt.

Der BFH hat die Pressemitteilung 15/2018 vom 14.03.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof   

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke. 

COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2018
19.03.2018

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