Erste Hilfe beim Sportunterricht
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 042/2019 auf sein Urteil vom 04.04.2019 (Aktenzeichen III ZR 35/18) hin. In dem Fall ging es um sachgerechte erste Hilfe für einen Schüler. Zitat aus der Pressemitteilung des BGH: "Es wäre aber nicht angemessen, wenn der Staat einerseits die Schüler zur Teilnahme am Sportunterricht verpflichtet, andererseits bei Notfällen im Sportunterricht eine Haftung für Amtspflichtverletzungen der zur Durchführung des staatlichen Sportunterrichts berufenen Lehrkräfte nur bei grober Fahrlässigkeit und damit nur in Ausnahmefällen einträte."