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 der guten Ideen

Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 09.04.2018 ein Schreiben "Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018);
Fristverlängerung zur Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen bei Investmentfonds mit kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr" veröffentlicht.

Das BMF hat des Schreiben vom 09.04.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium  

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke

COLLEGA-Wochen-Ticker 16/2018
16.04.2018

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