Aufstellen einer (Aufdach-)Photovoltaikanlage unterliegt der Bauabzugssteuer
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seinem Newsletter für April 2018 auf ein Urteil vom 10.10.2017 (Aktenzeichen 10 K 1513/14 E) hin. Danach stellt die Errichtung einer (Aufdach-)Photovoltaikanlage eine Bauleistung dar, die nach der Legaldefinition des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG der Bauabzugssteuer unterliegt.
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