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Zweifelsfragen bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz an Arbeitnehmer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 09.04.2018 ein umfangreiches Schreiben (20 Seiten) "Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer" veröffentlicht.

Zitat aus dem BMF-Schreiben:
"Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird ergänzend zu Zweifelsfragen wie folgt Stellung genommen:"

Das BMF hat des Schreiben vom 09.04.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium  

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke

COLLEGA-Wochen-Ticker 16/2018
16.04.2018

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