1%-Regelung: Erschütterung des Anscheinsbeweises
Das Finanzgericht Münster weist in seinem Newsletter 04/2018 auf sein Urteil vom 21.03.2018 (Az. 7 K 388/17 G,U,F) hin. Danach kann die Anwendung der 1%-Regelung für ein Fahrzeug entfallen, wenn weitere Fahrzeuge im Privatvermögen der Gesellschafter vorhanden sind.
Das Finanzamt hatte sich in dem Streit offenbar darauf berufen, das der Anscheinsbeweis ausreicht. Die betroffene Gesellschaft konnte nachweisen, dass die Gesellschafter und deren Familienangehörige über zahlreiche privat Fahrzeuge verfügen.
Daher hat das FG entschieden, dass für den für die Betriebe der Steuerpflichtigen von verschiedenen Arbeitnehmern genutzten PKW, der für einen anderen dazugehörigen Betrieb mittels Anhänger auch zur Auslieferung kleinerer Bauteile verwendet wurde, der private Nutzungsanteil von 1% nicht anzusetzen sei. Der Anscheinsbeweis könnte von den Steuerpflichtigen erfolgreich erschüttert werden.
Das FG Münster hat den Newsletter 04/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Münster
Hinweis:
Der BFH hat gegen vorgebrachte verfassungsrechtlichen Bedenken entschieden.
Hiergegen liegt eine Verfassungsbeschwerde vor - vergleiche COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2019
COLLEGA-Wochen-Ticker 17/2018
23.04.2018
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