Prozesskosten als Folge von Kindesentzug können außergewöhnlich sein
Das Finanzgericht Düsseldorf hat am 15.04.2018 sein Urteil vom 13.03.2018 (Aktenzeichen 13 K 3024/17 E) auf seiner Homepage veröffentlicht. Das FG Düsseldorf hat hohe Prozesskosten, die ein Vater aufwenden musste, weil seine Tochter, an der er sehr hängt, von seiner getrennt lebenden Ehefrau nach einem Urlaub in Südamerika nicht nach Deutschland zurück gebracht wurde, als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.
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