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 der guten Ideen

5. Vermögensbildungsgesetz Fristverlängerung Härtefallregelung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17.04.2018 ein Schreiben "Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG); Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (Frist für die Übermittlung und Härtefallregelung)" veröffentlicht.

Verschiedentlich konnte die Frist zur elektronischen Datenübermittlung zum 28.02.2018 nicht eingehalten werden. Das BMF hat die Frist nunmehr bis 31.08.2018 verlängert.

Das BMF hat die Pressemitteilung vom 17.04.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 17/2018
23.04.2018

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