Betriebsprüfung neue Größenklassen ab 2019
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat teilt mit Schreiben vom 14.04.2018 die ab 1.1.2019 geltenden neuen Abgrenzungsmerkmale - Einteilung der Betriebe in Größenklassen - nach § 3 BPO mit.
Die Grenzwerte wurden gegenüber der seit 01.01.2016 geltenden Regelung um etwa 10% angehoben. Die Struktur für Land- und Forstwirte wurde verändert.
Das BMF hat die neuen Grenzwert auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Zum Vergleich findet man auf der Homepage des BMF die seit 01.01.2016 bis 31.12.2018 geltenden Grenzwerte über diesen Link
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 17/2018
23.04.2018
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