Musterfeststellungsklage ab 01.11.2018
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Kabinett den Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen hat.
Zitat aus der Mitteilung der Bundesregierung:
"Sind in einem Fall viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen, so können bestimmte Verbände für sie künftig in einem Musterverfahren Grundsatzfragen gerichtlich verbindlich und gebündelt klären lassen. Das ist vor allem bei sogenannten Massengeschäften der Fall – wie Preiserhöhungen von Banken oder Energielieferanten, aber auch unfairen Vertragsklauseln von Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften. Hier sind die Schäden im Einzelfall häufig relativ gering – Verbraucher schrecken vielfach davor zurück, ihre Ansprüche einzuklagen."
Die Bundesregierung hat den Hinweis auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesregierung
Das BMJV hat inzwischen den Diskussionsentwurf mit Begründung auf seiner Homepage veröffentlicht. Siehe COLLEGA-Wochen-Ticker 22/2018
COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2018
14.05.2018
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