Wohnungseigentum Sanierungspflichten
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 86/2018 vom 04.05.2018 auf sein Urteil vom 04.05.2018 (Aktenzeichen V ZR 203/17) hin. Danach kann jeder Wohnungs- oder Teileigentümer verlangen, dass im Gemeinschaftseigentum liegende gravierende bauliche Mängel auf Kosten der Gemeinschaft saniert werden.
Im Urteilsfall waren in einem 1890 erbauten Haus Außen- und Innenwände durchfeuchtet. Die Behebung der Mängel war nach einem Sachverständigengutachten mit einem Kostenaufwand von 300.000 € möglich. Der BGH hat den Grundlagenbeschluss über die Sanierung der Feuchtigkeitsschäden gerichtlich ersetzt.
Der BGH hat die Pressemitteilung 86/2018 vom 04.05.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2018
14.05.2018
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