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Finanzverwaltung veröffentlicht Entscheidungen des BFH und gibt sie dadurch zur Anwendung frei

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 16.05.2018 "Anwendung neuer BFH-Entscheidungen" darauf hin, dass die Finanzverwaltung beschlossen hat, die in dem Schreiben aufgeführten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.

Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des Bundesfinanzhofs (www.bundesfinanzhof.de  [Extern] - Aktuelle Entscheidungen -) abrufbar.

Das BMF hat das Schreiben vom 16.05.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 21/2018
22.05.2018

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