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 der guten Ideen

Finanzverwaltung veröffentlicht Entscheidungen des BFH und gibt sie dadurch zur Anwendung frei

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 16.05.2018 "Anwendung neuer BFH-Entscheidungen" darauf hin, dass die Finanzverwaltung beschlossen hat, die in dem Schreiben aufgeführten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.

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Verluste bei Anlagebetrug mit Blockheizkraftwerken

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 24/2018 vom 14.05.2018 auf sein Urteil vom 07.02.2018 (Aktenzeichen  X R 10/16) hin. Danach sind Verluste aus Beteiligungen an einem vom Anleger nicht erkannten Schneeballsystem zum Erwerb von Blockheizkraftwerken als gewerblich anzusehen und steuerlich zum Abzug anzuerkennen. Es handelt sich um ein Musterverfahren für mehr als 1 400 geschädigte Anleger. Allerdings wurde die Streitsache an das FG Münster zurückverwiesen, um zu klären, ob es sich bei den beabsichtigten Investitionen um ein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b des Einkommensteuergesetzes (EStG) handelt. Dann wäre ein Abzug nicht zulässig.

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