Letzte Hinweise zum Datenschutz ab 25.05.2018
In wenigen Tagen ist es soweit: Die Datenschutzgrundverordnung wird in Kraft getreten sein. Nachfolgend veröffentlichen wir eine Auswahl von Hinweisen.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat "Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) an kleine Unternehmen, Vereine, etc. Muster 4: Steuerberater" veröffentlicht. Dort findet man praxisbezogenen Hinweise und Kopiervorlagen. Link Homepage des BayLDA
Die Steuerberaterkammer München hat auf ihrer Homepage Mitgliederinformationen zum Datenschutz und zu Geldwäschegesetz veröffentlicht. Link zur Homepage der Steuerberaterkammer München
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat auf seiner Homepage "Arbeitshilfen & Praxistipps" veröffentlicht. Link Homepage DStV
Europa will Panik abbauen: "EU-Justizkommissarin Věra Jourová geht nicht davon aus, dass am Stichtag in elf Tagen alle in Europa vollständig bereit sind für die neuen Datenschutzvorgaben. Bundeskanzlerin Merkel hatte zuvor von einer "Überforderung" gesprochen" schreibt heise online. Dieser Hinweis mag gegebenenfalls nützlich sein, wenn jemand sich in den Wirren des Datenschutzrechts geirrt hat oder nicht alles rechtzeitig fertigstellen konnte. Link zu heise online
Ganz wichtig:
Bitte aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung auf allen Online-Präsenzen, auf denen Sie aktiv sind, schreibt "!it-recht-kanzlei münchen" ein führender Betreuer für Internet-Auftritte. Weitere Informationen findet man hier.
Wir wünschen unseren Lesern möglichst wenig Stress im Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzrecht.
COLLEGA-Wochen-Ticker 21/2018
22.05.2018
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