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Verluste bei Anlagebetrug mit Blockheizkraftwerken

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 24/2018 vom 14.05.2018 auf sein Urteil vom 07.02.2018 (Aktenzeichen  X R 10/16) hin. Danach sind Verluste aus Beteiligungen an einem vom Anleger nicht erkannten Schneeballsystem zum Erwerb von Blockheizkraftwerken als gewerblich anzusehen und steuerlich zum Abzug anzuerkennen. Es handelt sich um ein Musterverfahren für mehr als 1 400 geschädigte Anleger. Allerdings wurde die Streitsache an das FG Münster zurückverwiesen, um zu klären, ob es sich bei den beabsichtigten Investitionen um ein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b des Einkommensteuergesetzes (EStG) handelt. Dann wäre ein Abzug nicht zulässig.

Zitat aus der Pressemitteilung 24/2018 des BFH:
"Die Entscheidung des BFH beschränkt sich auf das sog. „Verwaltungsvertragsmodell“ der X-Gruppe. Über das von dieser Gruppe ebenfalls angebotene „Verpachtungsmodell“ brauchte der BFH in diesem Urteil hingegen nicht zu entscheiden."

Der BFH hat die Pressemitteilung 24/2018 vom 14.05.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 21/2018
22.05.2018

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