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 der guten Ideen

Beratung bei Erstellung von Verfahrensdokumentationen und Versicherungsschutz

Die Steuerberaterin/ der Steuerberater hat für ihre / seine eigene Kanzlei  eine Verfahrensdokumentation erstellt. Die Überlegung ist nun, Mandanten bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation zu beraten. Was sollte man zumindest bedenken?

Fragen:
1. Ist das eine interessantes Geschäftsfeld?
Zunächst verhalten sich Mandanten ablehnend, weil sie die Kosten scheuen und vor allem keinen Nutzen erkennen können.
Die Kosten werden teilweise über Förderungen (zum Beispiel Go-Digital) bezuschusst. Der Nutzen für den jeweiligen Mandanten liegen darin, dass die Prozesse zusammengefasst beschrieben werden. Dabei werden immer "unrunde Abläufe" festgestellt. Alleine durch deren ökonomische Regelung wird ein Mehrfaches als die aufgewendeten Kosten eingespart.
Der Ausgangszweck - Erstellung einer Verfahrensdokumentation für steuerliche Zwecke - ergibt sich aus diesem Blickwinkel wie von selbst.   
Der Steuerberater kann sich in dieses Materie Zug um Zug einarbeiten und damit als nützlicher Berater seiner Mandanten ein neues Geschäftsfeld, nämlich die betriebswirtschaftliche Beratung, erschließen. Das geht nicht über Nacht - aber wer jetzt damit beginnt, schafft in kleinen Schritten einen Ersatz für das schleichend wegfallende Geschäftsfeld "Mandanten-Buchführung".
Bei dem Netzwerktreffen nachhaltige Steuerkanzleien am 21.06.2018 werden praktische Beispiele vorgestellt. Link für weitere Informationen: 

2. Ist die Tätigkeit der Beratung bei Erstellung einer Verfahrensdokumentation zulässig?
Die Beratung der Mandantn bei Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist Steuerberatung. Der Steuer-Gesetzgeber und in dessen Auftrag die Finanzverwaltung verlangen von allen Unternehmern die Vorlage von Verfahrensdokumentationen und drohen bei Nichtbefolgung erhebliche steuerliche und andere Nachteile an. Die Erstellung der Verfahrensdokumentation ist unabdingbare Voraussetzung für einen geordneten Ablauf einer steuerlichen Betriebsprüfung (Außenprüfung). Bei der Beratung und Unterstützung der Mandanten durch den Steuerberater handelt es sich um eine originäre Aufgabe von Steuerberaterinnen/Steuerberatern. Diese Ansicht wird nach erteilter Auskunft zum Beispiel auch von der Steuerberaterkammer München vertreten.

3. Versicherungschutz
Es wird empfohlen, mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen zu klären, dass Versicherungsschutz für diese Tätigkeit besteht.
Bisher sind hierzu folgende Antworten von Versicherungen bekannt:
a. "Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Steuerberater. Zudem gilt die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen von Mandanten (Verfahrensdokumentation) bedingungsgemäß mitversichert". 
Dieser Zusatz ist nicht ausreichend!
b. "Bei der Beratung von Mandanten zur Erstellung von Verfahrensdokumentationen handelt es sich um eine originäre Berufstätigkeit des Steuerberaters, die bedingungsgemäß versichert ist."     

Vorstehend wird der derzeitige Erkenntnisstand dargestellt.
Erfahrungen, Hinweise, Kommentare bitte per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Telefon 08709/92230. 

COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2018
04.06.2018

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