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 der guten Ideen

Hinterziehungszinsen sind nicht Gegenstand einer "tatsächlichen Verständigung"

Das Finanzgericht (FG) Rheinland Pfalz weist auf sein Urteil vom 12.04.2018 (Aktenzeichen 6 K 2254/17) hin. In dem nicht rechtskräftigen Urteil wurde entschieden, dass die nach Gesetz festzusetzenden Hinterziehungszinsen nicht Gegenstand einer sogenannten "tatsächlichen Verständigung" zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt sein können.

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Umsatzsteuer Anzahlungen bei Bauleistungen § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29.05.2018 ein Schreiben vom 18.05.2018 veröffentlicht: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG; Anzahlungen Änderungen der Abschnitte 13.5, 13b.12 und 15.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.
BEZUG BMF-Schreiben vom 11. April 2018 - III C 3 - S 7279/11/10002-10 (2018 (0237741) -"

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Verfahrensdoku Seminarwiederholung auf Grund hoher Nachfrage

Die Steuerberaterkammer München wiederholt am 18.07.2018 des Seminar "Aktuelle Hinweise zur Verfahrensdokumentation und Kassen-Nachschau nach § 146b AO". Die Teilnehmer des ersten Seminartermins am 28.02.2018 haben das Seminar mit "sehr gut" benotet.
Die Referenten sind wieder: 
Günter Hässel, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand (RAK)
Referent bei zahlreichen Seminaren und Verfasser der COLLEGA-Muster-Kopiervorlagen zur Verfahrensdokumentation 
und 
Stefan Müller, Regierungsdirektor beim Finanzamt Fürstenfeldbruck

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