Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Umsatzsteuer Anzahlungen bei Bauleistungen § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29.05.2018 ein Schreiben vom 18.05.2018 veröffentlicht: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG; Anzahlungen Änderungen der Abschnitte 13.5, 13b.12 und 15.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.
BEZUG BMF-Schreiben vom 11. April 2018 - III C 3 - S 7279/11/10002-10 (2018 (0237741) -"

Das Schreiben betrifft die umsatzsteuerliche Behandlung von Anzahlungen für Bauleistungen. Nach dem Schreiben wird es "nicht beanstandet, wenn Steuerpflichtige für bis zum 31. Dezember 2018 geleistete Anzahlungen die bisherige Fassung der Abschnitte 13.5, 13b.12 und 15.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses anwenden."

Das BMF hat den Anwendungserlass zu § 146b AO auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2018
04.06.2018

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch