Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

EuGH: Vorsteuerabzug aus Anzahlungen möglich auch wenn die Leistung nicht erfolgt

Küffner Maunz Langer Zugmaier (KMLZ) weisen in ihrem Newsletter 23/2018 auf zwei Urteile der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 31.05.2018 (Rechtssachen C-660/16 und C-661/16, Kollroß und Wirtl) hin. Da in beiden Fällen im Zeitpunkt der Anzahlung die Gegenstände, die geliefert werden sollten, klar bezeichnet waren, war es aus Sicht des EuGH zu diesem Zeitpunkt nicht unsicher, dass die Lieferungen erfolgen würden. Daher musste der Vorsteuerabzug auch nicht berichtigt werden, als sich das Gegenteil herausstellte.

Nur wenn es im Zeitpunkt der Anzahlung unsicher ist, ob die Leistung erbracht wird, kann nach Ansicht des EuGH der Vorsteuerabzug nicht erfolgen. 

Küffner Maunz Langer Zugmaier haben ihren Newsletter 23/2018 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage KMLZ 

COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2018
10.06.2018

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch