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Kindergeldanspruch bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seine seiner Pressemitteilung 29/2018 vom 04.06.2018 auf sein Urteil vom 14.03.2018 (Aktenzeichen III R 5/17) hin. Danach hat ein Gewerbetreibender ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Inland Anspruch auf Kindergeld für die Monate, in denen er im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. 

Der Anspruch besteht jeweils für den Monat, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird.

Der BFH hat die Pressemitteilung 29/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2018
10.06.2018

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