Referentenentwurf des Familienentlastungsgesetzes
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08.06.2018 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) veröffentlicht.
Das Gesetz soll am 01.07.2019 in Kraft treten.
Bis 2022 sollen Steuerentlastungen in Höhe von 10.240 Milliarden Euro eintreten.
Das BMF hat den Referentenentwurf auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2018
10.06.2018
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