Diesel-Skandal - Sind die Kaufverträge aufgrund eines gesetzlichen Verbots (Verstoß gegen EU Vorschriften) nichtig?
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lahr (https://www.presseportal.de) weist in einer Presseeklärung vom 04.06.2018 auf ein Urteil des Landgerichts Augsburg vom 07.05.2018 (Aktenzeichen 82 O 4497/16) hin. Nach dem Urteil ist der Kaufvertrag für das Kfz aufgrund eines gesetzlichen Verbots (Verstoß gegen EU Vorschriften) nichtig.
Dieses Urteil könnte für alle durch die Abgas-Manipulationen geschädigten Autokäufer sehr wichtig sein. Wenn ein Kaufvertrag - wie im Urteilsfall - nichtig ist, muss er rückabgewickelt werden.
Die Folge ist, dass der Käufer sein Geld abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück erhält.
Weiterführende Literatur siehe Homepage beck aktuell Nachrichten
COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2018
10.06.2018
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch