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 der guten Ideen

Diesel-Skandal - Sind die Kaufverträge aufgrund eines gesetzlichen Verbots (Verstoß gegen EU Vorschriften) nichtig?

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lahr (https://www.presseportal.de) weist in einer Presseeklärung vom 04.06.2018 auf ein Urteil des Landgerichts Augsburg vom 07.05.2018 (Aktenzeichen 82 O 4497/16) hin. Nach dem Urteil ist der Kaufvertrag für das Kfz aufgrund eines gesetzlichen Verbots (Verstoß gegen EU Vorschriften) nichtig.

Dieses Urteil könnte für alle durch die Abgas-Manipulationen geschädigten Autokäufer sehr wichtig sein. Wenn ein Kaufvertrag - wie im Urteilsfall - nichtig ist, muss er rückabgewickelt werden.

Die Folge ist, dass der Käufer sein Geld abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück erhält.

Weiterführende Literatur siehe Homepage beck aktuell Nachrichten

COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2018
10.06.2018

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