Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr für Verbraucher unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 99/2018 vom 05.06.2018 auf sein Urteil vom 05.06.2018 (Aktenzeichen XI ZR 790/16) hin. Ein Verbraucherschutzverein hat sich erfolgreich mit einer Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen Klauseln gewandt, mit denen eine Bank in Darlehensverträgen mit einem variablen Zinssatz von ihren Kunden eine sogenannte Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr erhebt.
Darlehensverträge von Verbrauchern, die derartige Klauseln enthalten, sollten überprüft werden. In Einzelfällen können offenbar erhebliche Kosten eingespart werden.
Der BGH hat die Pressemitteilung 99/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 24/2018
10.06.2018
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