BSI veröffentlicht technische Richtlinien
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die technischen Richtlinien, die die Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle eines elektronischen Aufzeichnungssystems festlegen, veröffentlicht. Hierauf weist das Forum-Elektronische-Steuerprüfung in seinem Newsletter 06/2018 vom 30.06.2018 hin.
Das Editorial des Forums "Elektronische Steuerprüfung" vom 30.06.2018 lautet:
"Editorial: BSI macht Steuer- und Wirtschaftspolitik
Lange haben wir darauf gewartet, mit welchen Konzepten das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Steuerbetrug mit manipulierten elektronischen Kassen bekämpfen will. Nun wissen wir es. Das BSI hat jüngst geliefert, was der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung bei ihm bestellt hatten: Technischen Richtlinien, die technische Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle eines elektronischen Aufzeichnungssystems festlegen.
Was bedeuten die Richtlinien des BSI konkret? Das kann aktuell nicht einmal der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) genau sagen. Seine erste Einschätzung: 'Damit dürften die Preise für die Systemumstellung und -projektierung, die notwendigen Dienstleistungen an umrüstbarer Hardware und Software und die Kosten für Zertifizierungen, Verwaltungs- und Prüfungsleistungen in ungewollte Höhen wachsen. Darüber hinaus werden Bauelemente (z.B. zur funktionellen Echtzeitverknüpfung) gefordert, die bisher nicht am Markt erhältlich sind und damit auch als erfahrungslos gelten.'
Der im Gesetzentwurf zum „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" angegebene Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft von einmalig rund 470 Mio. Euro für die Neuanschaffung und Umstellung der Geräte war ziemlich sicher nicht das zentrale Kriterium des BSI bei der Erarbeitung seiner technischen Richtlinien. Die Kosten für die Unternehmen dürften also höher werden als vom Gesetzgeber gewollt. Und damit macht das BSI nicht nur Steuer- sondern auch Wirtschaftspolitik."
Den leider stets unter dem Generalverdacht der Steuerhinterziehung stehenden Unternehmern wird damit die Möglichkeit genommen, zu angemessenen Preise geeignete Kassensysteme anzuschaffen. Also geht der tägliche Kleinkrieg mit Betriebsprüfern weiter. Das kostet Unternehmer und ihre Berater Zeit und Nerven, die sie viel lieber für gewinnbringende unternehmerische Aktivitäten einsetzen würden.
Der Appell an den Gesetzgeber, die Finanzverwaltung und das BSI kann nur lauten: Schafft endlich die Voraussetzungen für brauchbare, in der Praxis taugliche und preislich angemessene Lösungen für sichere Kassensysteme. Dazu gehört eine kurzfristige Verpflichtung zur Einführung. Kleinst- und Kleinunternehmern sollten Fördermittel oder steuerliche Anreize die Anschaffung erleichtern. Wenn wirklich so viel wie behauptet betrogen wird, rentieren sich die Anreize für den Fiskus kurzfristig. Jedenfalls werden, auch wenn die bösen Steuerzahler nicht so viel mogeln, wertvolle Arbeitszeiten bei Unternehmern, Beratern und Prüfern frei, die für sinnvollere Aufgaben als den unsäglichen Streit um Umsatzzuschätzungen eingesetzt werden können.
Das Portal Elektronische Steuerprüfung hat den Newsletter 06/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zum Portal Elektronische Steuerprüfung
COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2018
02.07.2018
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch