Kein Verlustausgleich bei echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 34/2018 vom 27.06.2018 auf sein Urteil vom 21.02.2018 (Aktenzeichen I R 60/16) hin. Danach mindern Verluste aus sog. echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften mit Devisen die körperschaftsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage nicht.
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