Kapitalertragsteuer Ausstellung von Steuerbescheinigungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.06.2018 ein Schreiben "Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2017 (BStBl 2018 I S. 13)" veröffentlicht.
In dem Schreiben werden die Unterschiede der bis 31.12.2017 geltenden und der ab 01.01.2018 anzuwendenden Regelungen dargestellt. Nachrichtlich wird auf die Regelungen ab 01.01.2019 hingewiesen.
Es werden Muster der Bestätigungen abgedruckt.
Das BMF hat das Schreiben vom 27.06.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2018
02.07.2018
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