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Entschließung zum Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 06.07.2018 eine Entschließung beschlossen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, bis zum 1. September 2018 einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzulegen, die auf Basis der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergehen.

Durch das neue Gesetz soll geregelt werden, dass bei "nicht erheblichen und geringfügigen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung keine kostenpflichtigen Abmahnungen möglich sind." 

Die gefürchtete Abmahnwelle ist zwar offenbar nicht eingetreten, dennoch ist die Initiative des Bundesrats sehr zu begrüßen.

Der Bundesrat hat die Meldung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesrat

COLLEGA-Wochen-Ticker 28/2018
09.07.2018

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