Musterfeststellungsklage vom Bundesrat gebilligt
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 06.07.2018 die Einführung der Musterfeststellungsklage gebilligt. Dadurch wird es Verbrauchern ermöglicht, bei vielfach vorkommenden Sachverhalten gemeinsam ihr Recht zu suchen. Anlass für die Gesetzesinitiative war das Verhalten der Autokonzerne beim Verkauf manipulierter Dieselfahrzeuge.
Zitate aus der Meldung des Bundesrats vom 06.07.2018:
"Grünes Licht für Musterfeststellungsklage
Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 die Einführung der Musterfeststellungsklage gebilligt. Der Bundestag hatte ihre Einführung am 14. Juni 2018 beschlossen. Von dem neuen Klagerecht für Verbraucherschutzverbände können damit unter anderem auch die Betroffenen in der VW-Abgas-Affäre profitieren. Die Regelungen sollen bereits am 1. November 2018 in Kraft treten, da deren Ansprüche Ende des Jahres verjähren. Der Bundespräsident muss das Gesetzt jetzt noch unterzeichnen, damit es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann.
Klagerecht liegt bei Verbänden
Über die Musterfeststellungsklage können geschädigte Verbraucher in Deutschland erstmals gemeinsam vor Gericht auftreten. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen werden über eingetragene Verbraucherschutzverbände geführt. Sie müssen mindestens 350 Mitglieder haben.
Stärkt Verbraucherschutz bei Massengeschäften
Eine Musterfeststellungsklage ist dann möglich, wenn mindestens 10 Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen und sich binnen zwei Monate insgesamt 50 Betroffene in einem Klageregister anmelden. Helfen soll das neue Verfahren bei so genannten Massengeschäften wie Preiserhöhungen von Banken oder Energielieferanten oder auch unfairen Vertragsklauseln.
Einige Forderungen des Bundesrates aufgegriffen
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf Änderungen vorgeschlagen, um das Verfahren insgesamt zu verbessern. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung für erledigt erklärt und stattdessen eine gleichlautende Fraktionsinitiative verabschiedet. In seinem Beschluss griff er einige Vorschläge des Bundesrates auf. Hierzu gehört unter anderem eine Verkürzung des Instanzenzuges, um zügigere Verfahren zu ermöglichen. Auch die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit zur Vermeidung von forum shopping geht auf eine Forderung der Länder zurück. Gleiches gilt für die Lockerung der strikten Vorgabe, wonach Verbraucher bei der Klageanmeldung zwingend den Betrag der Forderung angeben mussten."
Der Bundesrat hat die Meldung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesrat
COLLEGA-Wochen-Ticker 28/2018
09.07.2018
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