Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Neues Reiserecht ab 01.07.2018

Am 01.07.2018 sind erhebliche Änderungen im Reiserecht eingetreten. Einerseits ist es zu begrüßen, dass die Rechte der Verbraucher gestärkt werden. Andererseits ist es zu beklagen, dass inzwischen auch das Reiserecht sehr kompliziert geworden ist. Was man mit der einen Hand gibt - mehr Rechte - das nimmt man mit der anderen wieder weg.    

Interessant ist, dass hierzu für Rechtsanwälte eine Broschüre unter dem Titel "Das neue Reiserecht 2018 Pauschalreisen - Fluggastrechte - Gastschulaufenthalte" erschienen ist.

"Rechtsanwältin Stefanie Risse hat bereits als Autorin der „ZAP – Zeitschrift für die anwaltliche Praxis" ihre Expertise beim Thema Reiserecht unter Beweis gestellt. Mit ihrem Buch „Das neue Reiserecht – die schönste Zeit des Jahres aus anwaltlicher Sicht" hat sie jetzt kompakt und praxisorientiert das neue Reiserecht so aufbereitet, dass Sie sich so schnell wie möglich und so sicher wie nötig mit den umfassenden Änderungen vertraut machen können" lautet der Werbetext für Rechtsanwälte.

Aber auch Laien können sich (bei Neigung für juristische Fragen) einen Überblick verschaffen. Hier finden Sie eine Link zu der Werbung zu dem Buch.

Die gesetzlichen Formulierungen zu dem neuen Reiserecht wurden im Bundesgesetzblatt 2017, Teil I Seite 2394 veröffentlicht. Das  Bundesgesetzblatt findet man auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

COLLEGA-Wochen-Ticker 28/2018
09.07.2018

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch