Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Ortsübliche Marktmiete bei möblierten Wohnungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 36/2018 vom 04.07.2018 auf sein Urteil vom 06.02.2018 (Aktenzeichen IX R 14/17) hin. Danach ist ein solcher Möblierungszuschlag dann zu berücksichtigen, wenn er sich aus einem örtlichen Mietspiegel oder aus am Markt realisierbaren Zuschlägen ermitteln lässt. Eine Ermittlung in anderer Weise kommt nicht in Betracht.

 

Das Urteil wird muss man beachten, wenn eine Wohnung verbilligt überlassen wird. Positiv ist es, dass sich aus dem Urteil hilfreiche Argumente in Streifällen ergeben. 

Der BFH hat die Pressemitteilung 36/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 28/2018
09.07.2018

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch