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 der guten Ideen

Rückwirkende Änderung bei Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 28.06.2018 Änderungen für die Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen bekannt gemacht. Die Änderungen können in allen offenen nach Wahl des Steuerpflichtigen auch für vor dem 01.07.2018 verwirklichte Sachverhalte angewendet werden.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 28.06.2018:
"Gewinne aus Verlosungen, Preisausschreiben und sonstigen Gewinnspielen sowie Prämien aus (Neu)Kundenwerbungsprogrammen und Vertragsneuabschlüssen führen beim Empfänger regelmäßig nicht zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einnahmen und fallen dann nicht in den Anwendungsbereich des § 37b Absatz 1 EStG."

Das BMF hat das Schreiben vom 28.06.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 28/2018
09.07.2018

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