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 der guten Ideen

Zweite Wiederholung Seminar Kassen-Nachschau und Verfahrensdokumentation

Die Steuerberaterkammer München wiederholt das Tagesseminar am 06.09.2018 zum zweiten Mal:
Titel "Aktuelle Hinweise zur Verfahrensdokumentation nach GoBD. Ab 2018: Kassen-Nachschau nach § 146b AO". 
Referenten: Günter Hässel, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand (RAK) ist Verfasser der COLLEGA-Muster-Kopiervorlagen zur Verfahrensdokumentation und Referent von zahlreichen Seminaren, auch bei der Steuerberaterkammer München.
Stefan Müller, Regierungsdirektor beim Finanzamt Fürstenfeldbruck
Das Seminar kann ab sofort auf der Homepage der Steuerberaterkammer München gebucht werden: Link    

 

Themenschwerpunkte
Die Verfahrensdokumentation (VD)
Fragen
• Was sind die wesentlichen Inhalte der VD?
• Müssen Überschussrechner eine VD vorlegen?
• Bedeutung des Internen Kontrollsystem für den Anwendungserlass zu § 153 AO? 
• Ist eine rückwirkende Erstellung der VD zulässig?
• Wann müssen neue Versionen der VD erstellt werden?
• Welche Folgen ergeben sich aus einer fehlenden oder ungenügenden VD?
• Welcher Rechtsschutz besteht bei Streit über die VD?
Probleme bei Erstellung einer VD: Die richtige Kassenführung
• Pflicht zur täglichen Kassenführung (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO).
• Pflicht zur Einzelaufzeichnung : Offene Ladenkasse.
• Papierkassenbuch | elektronisches Kassenbuch | Registrierkasse
• Merkmale der Kassensturzfähigkeit.
• EC-Kartenumsätze als Bareinnahmen?
• Keine Kassenführung, da niemals Bareinnahmen (nur Ausgabenkasse)
• Gründe für: Kasse wird verworfen, Einnahmen werden geschätzt
Vorteile der VD für steuerliche Berater
• Verminderung der steuerlichen Risiken.
• Vermeidung von Haftungsansprüchen.
• Refinanzierung der Kosten durch Rationalisierung der Kanzlei.
• Neue Geschäftsfelder: Beratung bei VD, Betriebswirtschaft, digitaler Transformation.
Die Kassen-Nachschau
• Auswahl der einer Kassennachschau unterliegenden Betriebe?
• Erscheint der Prüfer ohne vorherige Ankündigung?
• Unterschied zur Umsatzsteuer-Nachschau?
• Wie läuft die Kassennachschau ab?
• Wie weist der Prüfer sich aus?
• Kann die Prüfung vertagt werden, z.B. bei starkem Geschäftsverkehr?
• Muss dem Prüfer der Kassenbestand vorgezählt werden?
• Welche Unterlagen sind dem Prüfer vorzulegen?
• Was sind für die Besteuerung erhebliche Sachverhalte im Sinn § 146b AO?
• Wann und wie wird die Kassennachschau abgeschlossen?
• Anlässe für einen sofortigen Übergang zur Außenprüfung (§ 146b Abs. 3 AO)?

COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2018
16.07.2018

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