Keine Lohnsteuerpauschalierung bei Gehaltsumwandlung
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seiner Pressemitteilung vom 13.07.2018 auf sein Urteil vom 24.05.2018 (Aktenzeichen 11 K 3448/15 H (L)) hin. Danach ist eine pauschale Lohnversteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Fahrtkosten und Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung nur zulässig, wenn diese Leistungen zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Bruttolohn erbracht werden.
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