Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Fondsetablierungskosten grundsätzlich abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 37/2018  vom 11.07.2018 auf sein Urteil vom 26.04.2018 (Aktenzeichen IV R 33/15) hin. Danach sind Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung eines geschlossenen gewerblichen Fonds grundsätzlich abziehbar.

 

Der BFH untersucht in dem Urteil die Anwendbarkeit des § 15b EStG mit diesem Ergebnis (Zitat aus der Pressemitteilung):
"Nach dem Urteil des BFH erkennt der Gesetzgeber damit Steuerstundungsmodelle an, die dem Anleger aufgrund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit bieten, in der Anfangsphase der Investition seine Steuerlast zu senken. Derartige Vorteile sind daher auch bei modellhafter Gestaltung nicht mehr als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten anzusehen. Nach dem Urteil des BFH kommt es dabei nicht darauf an, ob im Einzelfall die Voraussetzungen des § 15b EStG tatsächlich vorliegen. Etablierungskosten eines gewerblichen Fonds sind danach sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Allerdings besteht eine Verlustverrechnungsbeschränkung, wenn Verluste bei Anwendung von § 15b Abs. 3 EStG die dort aufgeführten Grenzen überschreiten." 

Die BFH hat die Pressemitteilung 37/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke.

COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2018
16.07.2018

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch