Kein Wechsel von der degressiven AfA zur AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 38/2018 vom 11.07.2018 auf sein Urteil vom 29.05.2018 (Aktenzeichen IX R 33/16) hin: Zitat: "Wer die degressive Gebäude-AfA in Anspruch genommen hat, kann nicht nachträglich zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer übergehen".
Die BFH hat die Pressemitteilung 38/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2018
16.07.2018
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