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 der guten Ideen

Steuer-IKS neuer Terminus der Bundessteuerberaterkammer

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat am 09.07.2018 die "Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem - Steuer-IKS" veröffentlicht. Endlich nimmt unser Berufsstand zu diesem Bereich und damit auch zur Verfahrensdokumentation nach GoBD Stellung und das in hervorragender Qualität. Herzu gratuliert COLLEGA-Wochen-Ticker sehr herzlich.

In der Präambel wird zunächst auf den Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 23.05.2016 zu § 153 AO (siehe COLLEGA-Wochen-Ticker 22/2016) Bezug genommen und darauf verwiesen, welche weiteren Regelungen für die Schaffung eine internen Kontrollsystems zu beachten sind.

Sehr erfreulich ist, dass die Rolle des Steuerberaters an sehr vielen Stellen beschrieben und damit die wichtige Bedeutung des Steuerberaters bei der Beratung zur Schaffung eines IKS (wohl in Verbindung mit der Beratung bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation) hervorgehoben wird. Der Hinweis, dass die Absprachen über die Aufgabenteilung zwischen Steuerberatern und ihren Mandanten schriftlich festzuhalten ist, kann nur begrüßt werden. Zitat: "Je nach Auftrag ergeben sich unterschiedliche Folgen für Verantwortung und Haftung."

Sehr zu Recht wird betont, dass in vielen Unternehmen Maßnahmen implementiert sind, die eine Ausgangsbasis für ein Steuer-IKS darstellen. Diese sind in einer Bestandaufnahme festzuhalten, zu analysieren und dann umzusetzen.    

COLLEGA sieht sich bestätigt. Viele in dem Schreiben der BStBK aufgestellten Grundsätzen wurden fast deckungsgleich anlässlich vieler COLLEGA-TAG diskutiert. Die unter Führung von Günter Hässel von COLLEGA-Mitgliedern bearbeitete COLLEGA-Muster-Verfahrensdokumentation wird erstmals bestätigt. Der Dank gilt den Kollegen, die da mitgearbeitet haben.

Erfreulich ist auch, dass die eingetretene Sprachverwirrung ein Ende finden dürfte. Die Begriffe "innerbetriebliches Kontrollsystem", "internes Kontrollsystem", "Tax Compliance Management System" und weitere werden, so ist es zu wünschen, durch den von der BStBK geprägten Begriff "Steuer-IKS" ersetzt werden.

Die BStBK hat die Hinweise für das Steuer-IKS auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundessteuerberaterkammer

COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2018
16.07.2018

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