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Mitteilungspflicht von Auslandsbeteiligungen Klarstellung der 150.000 Euro-Grenze

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in einem Schreiben vom 18.07.2018 darauf hin, wie die 150.000 Euro-Grenze bei Auslandsbeteiligungen zu handhaben ist.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 18.07.2018:
"Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt die Textziffer 1.3.1.3 150.000 Euro-Grenze des BMF-Schreibens zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG), BStBl I S. 289, mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in der folgenden Fassung:
..... "

Das BMF hat das Schreiben vom 18.07.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 30/2018
23.07.2018

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