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 der guten Ideen

Ver­län­ge­rung der Bil­lig­keits­maß­nah­men bei der Un­ter­brin­gung von Flücht­lin­gen und Asyl­be­wer­bern

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 31.07.2018 ein Schreiben "Verlängerung der Billigkeitsmaßnahmen bei vorübergehenden Unterbringungsmaßnahmen" veröffentlicht. Danach wird die zunächst bis 2018 befristete Maßnahme bis 2021 verlängert. 

Das BMF hat das Schreiben vom 31.07.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2018
27.08.2018

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