Verlängerung der Billigkeitsmaßnahmen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 31.07.2018 ein Schreiben "Verlängerung der Billigkeitsmaßnahmen bei vorübergehenden Unterbringungsmaßnahmen" veröffentlicht. Danach wird die zunächst bis 2018 befristete Maßnahme bis 2021 verlängert.
Das BMF hat das Schreiben vom 31.07.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2018
27.08.2018
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch