Bayern will Datenschutz-Grundverordnung einschränken
Der Bundesanzeiger Verlag teilt in seinem Newsletter vom August 2018 mit, dass der Freistaat Bayern den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt hat.
Bestimmten Verbänden wurde ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch eingeräumt, wenn ein Unternehmer personenbezogene Daten eines Verbrauchers entgegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und die Verarbeitung einem kommerziellen Zweck dient.
Um missbräuchlichen Abmahnpraktiken vorzubeugen, soll geregelt werden, werden, dass allein eine fehlerhafte Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten, wie etwa eine unter formellen Fehlern leidende Datenschutzerklärung auf der Homepage eines Unternehmers, noch keine zivilrechtlichen Verbändeansprüche begründen kann.
Der Verlag Bundesanzeiger hat den Newsletter August 2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesanzeiger Verlag
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2018
03.09.2018
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