Das Bundesfinanzministerium hat seinen Monatsbericht August 2018 veröffentlicht
Der Monatsbericht der Bundesfinanzministeriums (BMF) gibt einen gewissen Einblick in die Vorhaben dieses Hauses. Im Monatsbericht für August fallen zwei Themen auf, die nachfolgend kurz besprochen werden sollen. Zum einen ist es "Das Projekt E-Bilanz - ein wichtiger Baustein der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens", zum anderen ein "Neues BMF-Schreiben zur Kassen-Nachschau".
E-Bilanz:
Zitate aus dem Schreiben des BMF:
„Elektronik statt Papier“: Die „E-Bilanz“ steht für die elektronische Übermittlung des Inhalts der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung an die Finanzbehörden.
Im Jahr 2017 wurden bundesweit rund 2,5 Millionen Datensätze übermittelt. Damit ist die Einführungsphase des Projekts erfolgreich abgeschlossen.
Die E-Bilanz ist fester Bestandteil des Besteuerungsverfahrens und wird als solcher fortentwickelt. " schreibt das BMF.
Die Ausführungen schließen mit dem Satz:
"Ausblick
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Einführungsphase geht es nun darum, die Taxonomien fortzuentwickeln und die E-Bilanz als Baustein des modernen Besteuerungsverfahrens weiter zu manifestieren. Die E-Bilanz ersetzt für steuerliche Zwecke schließlich die Bilanz in Papierformat. Damit werden sowohl auf Seiten der Wirtschaft als auch auf Seiten der Verwaltung Medienbrüche vermieden. Außerdem kann die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der erzielten Standardisierung auf beiden Seiten individuell in die jeweiligen Prozesse einbezogen werden. Ein auf der E-Bilanz aufbauendes Risikomanagementsystem befindet sich im Aufbau. Die E-Bilanz ist damit weit mehr als nur eine weitere Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung. Bundesweit muss sich der Informationsgehalt der übermittelten E-Bilanzen noch weiter verbessern. Der Austausch zwischen Finanzämtern, Vertretern der steuerberatenden Berufe und Steuerpflichtigen spielt dabei eine wichtige Rolle.
Die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist ein stetig voranschreitender Prozess – sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch auf Seiten der Steuerpflichtigen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die E-Bilanz nicht nur die Bilanz im Papierformat für steuerliche Zwecke ersetzen kann, sondern auch darüber hinausgehendes Potenzial bietet. Sie ist ein wichtiger Baustein des Gesamtkonzepts zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Im XBRL-Format fungiert sie als Bindeglied zwischen den einzelnen Stufen des steuerlichen Deklarations- und Besteuerungsprozesses organisationsübergreifend und automationsgestützt (E-Taxation-Wertschöpfungskette).14 Perspektivisch geplant ist in diesem Kontext die Bereitstellung geänderter E-Bilanz-Datensätze zum Datenabruf, z. B. nach einer beim Steuerpflichtigen durchgeführten Betriebsprüfung."
COLLEGA_Wochen-Ticker:
Soweit das BMF. Für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe bedeutet der "Austausch zwischen Finanzämtern, Vertretern der steuerberatenden Berufe und Steuerpflichtigen" weiterhin nicht vergütete Mehrarbeit. Materielle Gegenleistung wird unser Berufsstand hierfür nicht bekommen. Das häufig zu beobachtende recht rustikale Vorgehen mancher Finanzbeamter im Prüfungsdienst wird sich auch nicht ändern. Leider fehlt es oft an der "gleichen Augenhöhe".
Neues BMF-Schreiben zur Kassen-Nachschau
Zitate aus dem Schreiben des BMF:
Neben dem bereits bekannten Anwendungserlass vom 29.05.2018 zu § 146b AO hat das BMF nunmehr ein weiters Schreiben veröffentlicht, in dem im Wesentlichen der Inhalt des Anwendungserlasses wiederholt wird. Leider ist der Aufbau der beiden Schreiben zum gleichen Sachverhalt unterschiedlich, so dass man genau untersuchen muss, ob in dem neuen Schreiben zusätzliche Ausführungen gemacht werden. Da gegenüber dem Anwendungserlass in dem neuen Schreiben viel weggelassen wurde, dürfte der Inhalt der Anwendungserlasses wohl Vorrang haben.
COLLEGA-Wochen-Ticker:
Am 143. COLLEGA-TAG am 28.09.2018 werden die Anwendungserlasse des BMF zum §§ 146 Abs. 1 und 146f AO sowie das neue Schreiben zur Kassen-Nachschau besprochen. Link zur Einladung
Das BMF hat den Monatsbericht August 2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2018
03.09.2018
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