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Der Bundesfinanzhof ersucht den (EuGH) um Klärung, ob Subventionen der Europäischen Union (EU) mit Umsatzsteuer belastet werden dürfen

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 48/2018 vom 12.09.2018 auf zwei Beschlüsse vom 13.06.2018 (Aktenzeichen  XI R 5/17 und XI R 6/17) hin.  Es geht um die die Frage, ob Subventionen der Europäischen Union (EU) mit Umsatzsteuer belastet werden dürfen.  

Die beiden Vorlagebeschlüsse vom 13. Juni 2018 XI R 5/17 und XI R 6/17 betreffen finanzielle Beihilfe im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse. 

Der BFH hat seine Pressemitteilung 47/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zu Homepage des Bundesfinanzhofs

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2018
17.09.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD