Der Bundesfinanzhof ersucht den (EuGH) um Klärung, ob Subventionen der Europäischen Union (EU) mit Umsatzsteuer belastet werden dürfen
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 48/2018 vom 12.09.2018 auf zwei Beschlüsse vom 13.06.2018 (Aktenzeichen XI R 5/17 und XI R 6/17) hin. Es geht um die die Frage, ob Subventionen der Europäischen Union (EU) mit Umsatzsteuer belastet werden dürfen.
Die beiden Vorlagebeschlüsse vom 13. Juni 2018 XI R 5/17 und XI R 6/17 betreffen finanzielle Beihilfe im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse.
Der BFH hat seine Pressemitteilung 47/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zu Homepage des Bundesfinanzhofs
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2018
17.09.2018