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 der guten Ideen

An­wen­dungs­fra­gen zum In­vest­ment­steu­er­ge­setz in der am 01.01.2018 gel­ten­den Fas­sung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 21.09.2017 zu "Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018);
Selbstdeklaration von Investmentfonds oder Anteilklassen i. S. d. § 10 InvStG 2018 sowie von Spezial-Investmentfonds" Stellung genommen.

Das BMF lässt es für eine Übergangszeit bis 30.06.2017 zu, dass in bestimmten Fällen Steuerbegünstigungen nach § 10 InvStG 2018 auch dann gewährt werden, wenn ein Investmentfonds erst bis zu diesem Termin seine Anlagebedingungen an die neue Rechtslage anpasst.

Das BMF hat das Schreiben vom 21.09.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2017
25.09.2017

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