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Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von Versorgungsleistungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 18.09.2017 "bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ohne die Voraussetzung des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis gewährt werden, und von vererblichen Versorgungsanwartschaften" eine Stellungnahme veröffentlicht.

Das Schreiben erging aufgrund von 2 Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) 05.03.2008 (BStBl 2015 II S. 409) und vom 23.10.2013 (BStBl 2015 II S. 413), in denen der BFH entschieden hat, "dass Versorgungszusagen nicht den Charakter als betriebliche Altersversorgung verlieren, wenn Leistungen nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis abhängig gemacht werden. Der BFH stellt aber klar, dass Pensionsleistungen in erster Linie der Deckung des Versorgungsbedarfes dienen und folglich regelmäßig erst bei Wegfall der Bezüge aus der betrieblichen Tätigkeit gezahlt werden."

Das BMF hat das Schreiben vom 18.09.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2017
25.09.2017

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